Die EU Richtlinie 2011/65/EU untersagt ab dem 1. Juli 2006 die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektronischen und elektrischen Geräten. Die Kennzeichnungssysteme von Videojet Technologies sowie die Geräte, die unter den Markennamen Willett, Marsh und Ceshire vermarktet werden, gelten als industrielle Großwerkzeuge und fallen deshalb nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Dennoch beabsichtigt Videojet als verantwortungsvolles Unternehmen freiwillig jeden RoHS Stoff zu reduzieren, der in unseren Produkten vorhanden sein sollte.
Videojet sieht es als seine Aufgabe, sichere und hochwertige Geräte mit höchster Zuverlässigkeit anzubieten. Wir sind auch bemüht, Stoffe zu reduzieren die nicht im Einklang mit RoHS stehen und werden dies tun, ohne unser Kundenversprechen „Uptime Peace of Mind“ zu gefährden.
Kurz gesagt werden wir künftig und kontinuierlich daran arbeiten, die RoHS-Anforderungen zu erfüllen, auch wenn diese Vorschriften keine Geltung für die Kennzeichnungssysteme von Videojet haben, wobei wir weiterhin die Qualität und Leistung anbieten, die Sie von Videojet Produkten erwarten.